06021-38665-0 info@fenderl-dietrich.de

Ihr „Blitzer-Anwalt“ in Aschaffenburg hilft Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Sie sind kürzlich geblitzt worden und jetzt ist Ihnen ein saftiger Bußgeldbescheid ins Haus geflattert? Vielleicht ist es aber nicht nur die Geldstrafe, die Ihnen Sorgen bereitet, sondern auch die damit einhergehenden Punkte in Flensburg und vor allem ein drohendes Fahrverbot? Dann ist die rasche Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht überaus sinnvoll, weil kurze Fristen zu beachten sind. Ihr Blitzer-Anwalt in Aschaffenburg kann nach Erhalt der beantragten Akteneinsicht prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Ihrem Fall lohnt, und Sie von Beginn an bei Ihrem Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützen. Bei bestehender Rechtschutzversicherung können wir für Sie kostenfrei auch ein Sachverständigengutachten einholen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen bei den unterschiedlichsten Fällen von Geschwindigkeitsverstößen und weiteren Problemen des Verkehrs-, Straf-, Versicherungs- oder Arbeitsrecht.

Sie wurden geblitzt und benötigen Hilfe?

Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt mit uns auf.

Bei Blitzer: Anwalt aus Aschaffenburg unterstützt Sie, wenn Sie geblitzt wurden

Wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts geblitzt wurden, sollten Sie den Bußgeldbescheid bei Zweifeln im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des Messgeräts oder die Messung nicht ohne Weiteres anerkennen und das Bußgeld bezahlen. Bestehen Zweifel hinsichtlich dieser Dinge, dann sollten Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, der überprüft, ob es für Sie Erfolg versprechend sein kann, wegen des Blitzers Einspruch einzulegen. Mögliche Fehlerquellen können falsch aufgestellte Blitzer, nicht geeichte Messgeräte oder fehlerhafte Messverfahren sein. All dies können wir nach Akteneinsicht für Sie prüfen.

Welchen Unterschied macht es, ob man innerorts oder außerorts geblitzt wurde?

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird unterschieden, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts oder innerorts stattgefunden hat. Wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts festgestellt, können Sie bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von über 20 km/h mit einem deftigen Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Waren Sie mehr als 41 km/h zu schnell, sehen Sie sich sogar mit einem noch höheren Bußgeld, zwei Punkten und einem einmonatigen oder – je nach Geschwindigkeit – mehrmonatigen Fahrverbot konfrontiert.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts reicht schon ein Geschwindigkeitsverstoß von über 31 km/h aus, um ein hohes Bußgeld, zwei Punkte und ein im schlimmsten Fall drei Monate andauerndes Fahrverbot zu riskieren. Des Weiteren muss noch berücksichtigt werden, ob Sie vor kurzer Zeit bereits schon einmal geblitzt worden sind.
Bedenken Sie auch, dass bei einem Fahrverbotsverstoß regelmäßig zwei Punkte in Flensburg eingetragen werden, die nach jetziger Gesetzeslage fünf Jahre eingetragen bleiben, bis dann erst Tilgung eintritt.
Die im Verkehrsrecht versierten Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich können Sie in allen Fallkonstellationen professionell beraten und Ihnen helfen, wenn möglich Einspruch einzulegen.

Wann kann man wegen eines Blitzers Einspruch einlegen?

Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung einlegen möchten, sollten Sie nicht zu lange zögern. Denn die Frist, innerhalb der Sie dies machen können, beträgt lediglich 14 Tage. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie nur noch in wenigen Ausnahmefällen Wiedereinsetzung begehren. Ein umgehender Auftrag an den Anwalt ist daher dringend anzuraten. Besprechen Sie mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Aschaffenburg, ob ein Einspruch in Ihrem speziellen Fall Aussicht auf Erfolg hat.