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Bei Verkehrsunfall: Anwalt in Aschaffenburg übernimmt die Unfallabwicklung für Sie!

Nach einem Unfall ist es inzwischen unerlässlich, bei der Regulierung von Unfallschäden auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen. Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt in Aschaffenburg suchen, der Sie dabei unterstützt, sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auseinanderzusetzen, sind Sie bei der Kanzlei Fenderl & Dietrich gut aufgehoben. Übrigens in Aschaffenburg die einzige Kanzlei mit der Kompetenz von drei Fachanwälten für Verkehrsrecht. Egal, ob Fahrzeugschaden oder Personenschaden, unsere Fachanwälte verstehen ihr Handwerk und setzen Ihre Schadensansprüche schnell und erfolgreich für Sie durch. Unser Team engagiert sich mit vollem Einsatz dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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Nach einem Verkehrsunfall: Ihr Anwalt für die Abwicklung von Personen- und Reparaturschäden

Wenn Sie einen Anwalt nach einem Unfall aufsuchen, geht es in der Regel darum, die entstandenen Unfallschäden mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Leider haben die Mandanten zuvor häufig versucht, den Unfallschaden selbst abzuwickeln, doch haben sie die Komplexität dieser Aufgabe unterschätzt. Ein Vertrauen auf Fairness und eine zügige und umfängliche Regulierungsbereitschaft bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist heute völlig unangebracht, weil Versicherungen in nahezu jedem Fall versuchen, Ihre Ansprüche zu kürzen. Zudem sind sich Laien oft nicht der Tatsache bewusst, welche Ansprüche sie im Rahmen der Unfallabwicklung alle geltend machen können.

Hier einige der geltend zu machenden Ansprüche im Überblick:

  • Ersatz des Fahrzeugschadens und anderer durch den Unfall beschädigter Gegenstände
  • Erstattung von auf den Unfall zurückgehenden Heilbehandlungskosten, zum Beispiel Arztkosten, Physiotherapie oder benötigte Medikamente
  • Zahlung von Schmerzensgeld (Personenschäden)
  • Anspruch auf einen Mietwagen während der Reparaturzeit des Fahrzeugs oder alternativ Entschädigung bei Nutzungsausfall
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • Ersatz von An- und Abmeldekosten, Kennzeichenkosten
  • Ersatz von Umbaukosten
  • Ersatz eines Verdienstausfallschadens
  • Anspruch auf Unkostenpauschale

Diese und noch weitere Ansprüche kann Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Sie gerichtlich und außergerichtlich durchsetzen. Wir sind für Sie durchsetzungsstark und unnachgiebig. Neben Verkehrsrecht sind die Anwälte der Kanzlei Fenderl & Dietrich auch auf den Rechtsgebieten Strafrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht bewandert.

Worauf sollten Sie bei einer Unfallabwicklung achten?

Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall kann einem schnell über den Kopf wachsen. Aus diesem Grund sollten Sie nicht zögern, einen spezialisierten Anwalt nach dem Unfall einzuschalten. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für die Gebiete Versicherungsrecht und Verkehrsrecht wird sicherstellen, dass Sie all die Schadenspositionen geltend machen, die Ihnen zustehen. Da Versicherungsgesellschaften stets bestrebt sind, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten, braucht es einiges an Durchsetzungsvermögen und Erfahrung, um den „Kampf“ mit der Versicherung aufzunehmen.
Steht nicht fest, wer Schuld an dem Verkehrsunfall trägt, ist es ebenfalls überaus wichtig, einen erfahrenen Experten an der Seite zu haben. Dieser kann sich dann für Sie mit der Polizei, anderen Behörden oder der Versicherungsgesellschaft auseinandersetzen.

Wie läuft die Abwicklung eines Unfalls ab?

Nachdem es auf der Straße gekracht hat, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Schon zu diesem Zeitpunkt kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu kontaktieren. Wichtig ist, vor Ort keine Schuldeingeständnisse gegenüber der Polizei, dem Gegner oder sonstigen Dritten zu machen und den Ort des Unfalls sowie die beschädigten Unfallfahrzeuge am besten in der Unfallendstellung zu fotografieren. Weiter sollten Sie sofort vor Ort Zeugen ansprechen und diese bitten, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Tauschen Sie die Kontaktdaten mit den anderen Unfallbeteiligten aus und kontaktieren Sie oder Ihr Anwalt nach dem Verkehrsunfall schnellstmöglich Ihre eigene Kfz-Versicherung, vor allem, wenn eine Mitschuld im Raum steht. Den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollte Ihr Rechtsanwalt für Sie initiieren. Ihr Anwalt sorgt auch dafür, dass Sie bezüglich der Bestellung eines Sachverständigen nicht von der gegnerischen Versicherung überrumpelt werden. Lassen Sie sich niemals einen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung diktieren, Sie machen sonst den Bock zum Gärtner. Wenn Sie diese Hinweise berücksichtigen, erhöhen sich die Chancen, Ihren Anspruch auf Fahrzeugschaden und Reparaturschaden optimal durchzusetzen.