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Ihr Rechtsanwalt in Aschaffenburg für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und mehr

Sie benötigen Rechtsbeistand in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht oder Strafrecht? Wir stehen Ihnen als Fachanwalt und Rechtsanwalt in Aschaffenburg mit langjähriger Erfahrung zur Seite, um Sie zu beraten und gerichtlich oder außergerichtlich kompetent zu vertreten. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie sich etwa bei einer Unfallabwicklung vom Bagatellunfall bis hin zum schwersten Personenschaden oder bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld unterstützen lassen möchten oder wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben und dagegen vorgehen möchten. Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Versicherung will nicht zahlen? Gegen Sie wird wegen einer Straftat ermittelt? Wir helfen Ihnen in allen Fällen gerne weiter. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf!

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Rechtsanwalt in Aschaffenburg – Ihr Experte für Verkehrsrecht

Einer der Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei in Aschaffenburg liegt auf dem Verkehrsrecht. Ob bei der Unfallabwicklung, bei Ordnungswidrigkeiten oder wenn es darum geht, Schmerzensgeld oder einen sonstigen Personenschaden, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, einzufordern – mit unserer umfassenden Expertise sind wir bei allen Belangen der ideale Ansprechpartner. Hierbei gilt es, zwischen dem Verkehrszivilrecht, dem Gebiet der Ordnungswidrigkeiten sowie der (Verkehrs-) Straftaten zu unterscheiden. Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig in allen Bereichen, zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Wir übernehmen für Sie die gesamte Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Vertrauen Sie dabei nicht den Versicherungen, da diese regelmäßig versuchen, Ihre Ansprüche zu kürzen!
  • Wir kümmern uns um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschaden (u. a. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Umbaukosten).
  • Wir kümmern uns zudem um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Fahrzeugschaden (fiktive oder tatsächliche Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Kosten für den Sachverständigen etc.).
  • Wir wickeln einen Kaskoschaden für Sie ab, z. B. nach einem selbstverschuldeten und/oder mitverschuldeten Verkehrsunfall unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts, ebenso wie nach Wildschaden, Hagelschaden, Sturmschaden oder Fahrzeugdiebstahl.
  • Wir setzen Ihre Interessen gegenüber der Versicherung durch, falls diese die Schadensregulierung als „nicht versichertes Risiko“ ablehnt.

Übrigens: Herr Rechtsanwalt Fenderl ist Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie zusätzlich Fachanwalt für Versicherungsrecht und Strafrecht mit der weiteren Erfahrung aus einem 10-jährigen Dienst bei der Verkehrspolizei. Herr Rechtsanwalt Fenderl hat bereits häufig für verschiedene Fernsehsender Experteninterviews gegeben. Sie sind somit auch dann gut bei uns aufgehoben, wenn es Probleme mit der Versicherung (mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung) geben sollte.

  • Wir verteidigen Sie in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, dazu zählen insbesondere:
  • Wir vertreten Sie in Bußgeldsachen gegenüber der Bußgeldstelle sowie vor allen Gerichten in ganz Deutschland.
  • Wir verteidigen Sie ferner ebenfalls bundesweit in Verkehrsstrafsachen, z. B. nach Fahrten unter Alkohol oder Drogen, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, beim Vorwurf der Nötigung, fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung etc.

Haben Sie darüber hinausgehende Fragen rund um das Verkehrsrecht? Wenden Sie sich an unser Team – wir helfen Ihnen weiter! Wir verfügen derzeit über vier Fachanwälte für Verkehrsrecht.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht

Die Anwälte unserer Anwaltskanzlei verfügen in den verschiedenen Bereichen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen, aufgrund derer sie berechtigt sind, die Bezeichnung Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet zu führen. So ist Rechtsanwalt Günter Fenderl Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht sowie Versicherungsrecht. Rechtsanwalt Oliver Dietrich steht Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht zur Verfügung und Rechtsanwalt Thorsten Schmidt ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Auch Herr Frank Muhr ist Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht behilflich. In all diesen Rechtsgebieten können Sie sich auf eine große theoretische und praktische Expertise verlassen. Regelmäßige jährliche und mehrtägige Fortbildungen in unseren Fachgebieten sind für uns selbstverständlich, um für unsere Mandanten immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein.

Fragen zum Versicherungsrecht? Ihre Anwaltskanzlei in Aschaffenburg hilft weiter

Versicherungen sind ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Ob Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeits- (BU) bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZ), Gebäudeversicherungen oder Kaskoversicherungen – nahezu jeder hat eine Vielzahl von Versicherungen abgeschlossen. Dabei werden die Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaften für den Laien immer unübersichtlicher und machen das Versicherungsrecht zu einem äußerst komplexen Rechtsgebiet. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsfall haben: Wir helfen wir Ihnen mit unserer großen Erfahrung und Kompetenz weiter. Sie können sich sicher sein, dass Sie bei uns eine ausführliche und verständliche Beratung erhalten. Zudem vertreten wir Sie bei Bedarf gerichtlich und außergerichtlich bei Problemen mit der Versicherung, die sich nach unseren Erfahrungen in ihrer Regulierungsbereitschaft immer mehr zu Lasten des Versicherungsnehmers entscheiden.

Durch die Spezialisierung von Rechtsanwalt Günter Fenderl auf die Bereiche Verkehrsrecht und Versicherungsrecht bieten wir Ihnen die ideale Verbindung der beiden Rechtsgebiete. Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und Probleme mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung auftreten, sind wir Ihr Ansprechpartner für eine umfassende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen. Ebenso helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung haben.

(Verkehrs-)Strafrecht: Un­ter­stüt­zung vom Rechts­an­walt in Aschaf­fen­burg

Neben dem Verkehrszivilrecht und den Ordnungswidrigkeiten kommt es im Straßenverkehr auch immer wieder zu Straftaten. Dazu zählen unter anderem Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Führerschein und Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ebenso wie die fahrlässige Körperverletzung oder die fahrlässige Tötung sowie die Nötigung. In solchen Fällen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Seite, um Sie zu beraten und vertreten. Verkehrsstraftaten können, anders als Ordnungswidrigkeiten, nicht nur mit Bußgeld, sondern mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass ein Fahrverbot ausgesprochen oder dem Täter die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Bei einem solchen Strafverfahren besteht die Möglichkeit, den Täter mit einem Strafbefehlsverfahren vereinfacht abzuurteilen. Dabei geht dem Täter ein Schriftsatz zu, aus dem sich die vorgeworfene Tat und die daraus resultierende Geldstrafe und eine Fahrerlaubnisentziehung oder ein Fahrverbot ergeben. Sollten Sie einen solchen Fall haben, müssen Sie innerhalb einer kurzen Frist von zwei Wochen Einspruch dagegen einlegen, wobei es sich anbietet, sich von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Aschaffenburg vertreten zu lassen. Anschließend erfolgt eine mündliche Verhandlung. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen sofort an uns – wir helfen Ihnen weiter!

Unterstützung bei Kündigung, Abmahnung und mehr: Fachanwalt für Arbeitsrecht

Haben Sie eine ordentliche oder fristlose Kündigung oder eine Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Gerade in einem solchen Fall ist es wichtig, sich schnell an einen Anwalt zu wenden, da nur eine Frist von drei Wochen nach Eingang der Kündigung bleibt, um rechtlich dagegen vorzugehen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, wird selbst eine eigentlich unwirksame Kündigung rechtskräftig. Vereinbaren Sie deshalb am besten gleich einen Beratungstermin bei Oliver Dietrich, Ihrem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Aschaffenburg. Ist die Kündigung unwirksam, können Sie die Weiterbeschäftigung verlangen und in bestimmten Fällen auf Wiedereinstellung klagen. In vielen Fällen ist es möglich, bei einer unberechtigten Kündigung des Arbeitgebers eine Abfindung zu verlangen. Hierzu muss jedoch zunächst fristgerecht gegen die Kündigung vorgegangen werden. Es empfiehlt sich, eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Klagefrist von drei Wochen einzureichen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
Auch beim Thema Arbeitszeugnis stehen wir Ihnen zur Verfügung. Sie haben sowohl nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als auch bei einem noch laufenden Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis (in letzterem Fall in Form eines Zwischenzeugnisses). Um sicherzugehen, dass Ihnen nicht durch negative Formulierungen Nachteile bei der weiteren Jobsuche entstehen, sollten Sie dieses von einem Anwalt prüfen lassen und gegebenenfalls Änderungen verlangen.

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